Ortsverein Niefern-Öschelbronn

Sauberes Wasser und die Kosten dafür

Kommunalpolitik


(v.l.) Gerlinde Gräßle, Franz-J. Müller, Jürgen Aydt, Robert Stellwag, Erika Fischer

Das Thema „Wasser“ interessierte den Ortsverein Niefern-Öschelbronn.
Nach ihrem Vorort-Termin mit illustrativen Informationen vom Technischen Werkleiter Franz-Josef Müller und Herrn Robert Stellwag von der Kläranlage trafen sich die Mitglieder an der Bischwiese im FVN-Heim. Dort referierte Erika Fischer, die Gemeindekämmerin und Werkleiterin des Eigenbetriebs Abwasser der Gemeindewerke.

Sie stellte dar, welche Bedeutung die Einrichtungen rund um das Wasser für die Grundversorgung der Einwohner einer Gemeinde hat. Weiter führte sie aus, wie die einzelnen Werke finanziert werden und was die Bürger über Gebühren und Beiträge dazu beitragen.

So wird die Kläranlage, bestehend aus Klärwerk und Kanalsystem, über die Gebühren der Abnehmer finanziert. Für das Frischwasser werden Gebühren und Beiträge erhoben.

Die Beiträge sind eine einmalige Leistung bei Anschluss eines Grundstücks an die Wasserversorgung. Maßstab für diese Kosten ist die Grundstücksfläche multipliziert mit einem Faktor „Flächenausnutzung“. Zur Zeit beträgt der Beitrag für Frischwasser 2,45 €/m² und für Abwasser 4,40 €/m².

Die Gebühren, also für die laufenden Wasserkosten, werden bisher nach Verbrauch des Frischwassers berechnet und der gleiche Betrag noch einmal für Abwasser dazu gerechnet.

Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes vom 11.03.2010 muss sich dies aber ändern. Danach müssen Frischwasser und Abwasser getrennt abgerechnet werden. So muss auch das Regenwasser, das auf versiegelte Flächen nieder geht, mit eingerechnet werden, da dieses ja auch in die Kanalisation gelangt und von der Kläranlage verarbeitet werden muss. Weil die Gemeindewerke und die allgemeine Gemeindeverwaltung getrennte Haushalte führen, muss die Gemeinde auch für die Straßenentwässerung bezahlen.

Wie diese versiegelten Flächen in Niefern-Öschelbronn ermittelt werden sollen, muss der Gemeinderat noch entscheiden. Es gibt hierfür zwei Möglichkeiten: durch Fotografieren beim Überfliegen oder über die Katasterpläne. Ersteres wäre teurer und das Zweite wäre umständlicher und dauere deshalb länger.
Für die Grundstücksbesitzer ist es auf jeden Fall ratsam, die versiegelten Flächen so klein wie möglich zu halten – notfalls wieder entsiegeln.
Wenn diese Bilder vorliegen, werden die Grundstücksbesitzer an der endgültigen Feststellung beteiligt und geben mit einem Fragebogen Auskunft über Details. Dies sollte bis Ende 2011 abgeschlossen sein.
Aus der Runde wurde gefragt, wie hoch die künftigen Investitionskosten für die Gemeinde angesetzt seien. Frau Fischer zitierte aus der mittelfristigen Finanzplanung (für fünf Jahre):
a) Investitionen für das Frischwasser – 3,975 Mill. Euro
b) Aufwand für das Frischwasser – 7,561 Mill. Euro
c) Investitionen für das Abwasser – 7,517 Mill. Euro
d) Aufwand für das Abwasser – 10,979 Mill. Euro

Eine andere Frage galt der Aufteilung in der Wasserrechnung in Grundgebühr und Verbrauch. Hier stellte Frau Fischer klar, dass es sich bei dem Posten „Grundgebühr“ um

 
 

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